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Konzept - Schulstation

Schultäglich stehen von der dritten bis zur vierten Unterrichtsstunde Lehrpersonen in der Schulstation zur Verfügung.

 

Das wesentliche Ziel des Programms besteht darin, die lernbereiten Schüler/innen zu schützen und ihnen entspannten, ungestörten Unterricht anzubieten. Das zweite Ziel besteht darin, häufig störenden Schülerinnen und Schülern Hilfen anzubieten, die darauf ausgerichtet sind, dass sie ihr Sozialverhalten verbessern und die notwendigen sozialen Schlüsselqualifikationen erwerben. Da es nicht in der Macht der Lehrer/innen liegt zu bestimmen, ob ein verhaltensschwieriger Schüler diese Hilfen auch annehmen möchte, kann ein Fortschritt in diesem Bereich nicht in jedem Einzelfall erwartet und garantiert werden. Die Schule kann aber mit dem Programm den lernbereiten Schüler/innen einen entspannteren und weniger oft und stark gestörten Unterricht garantieren. Davon profitieren nicht zuletzt auch die Lehrer/innen selber.


Das Programm basiert auf der Maxime des gegenseitigen Respekts. Bezieht man diese Maxime auf die konkrete Situation in der Klasse, so lassen sich die folgenden Regeln ableiten:

  • Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.
  •  Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.
  •  Jede/r muss stets die Rechte der Anderen respektieren.

 

Bei der Einführung des Programms werden diese drei Regeln in jeder Klasse im Rahmen einer Klassendiskussion vorgestellt. Über diese Regeln kann nicht abgestimmt werden, da es keine Alternative zum respektvollen Umgang gibt. Eine Alternative zum respektvollen Umgang würde immer das Recht des Stärkeren beinhalten. Das Recht des Stärkeren ist undemokratisch und darf nicht gefördert werden. Es ist vielmehr die Pflicht der Schule Toleranz, Einsicht, Respekt, Empathie, Hilfsbereitschaft und Verantwortungsbereitschaft für die Gruppe zu fördern.


Wenn ein Schüler in der Klasse den Unterricht stört, wird er respektvoll ermahnt und gefragt, ob er sich lieber an die Regeln halten möchte oder ob er in die Schulstation gehen möchte. Wenn der Schüler nicht einlenkt, dann muss er in die Schulstation gehen. Wenn er zurück in die Klasse möchte, muss er einen Rückkehrplan erstellen, indem er darlegt, wie er es das nächste Mal schaffen will, seine Ziele zu erreichen, ohne die anderen in der Klasse zu stören.

 

Dies setzt voraus, dass der Schüler sich Gedanken darüber macht, was er denn selber möchte, was die anderen in der Klasse möchten, und wie er seinen Beitrag für die Gemeinschaft leisten kann. Dieser Rückkehrplan liegt nun schriftlich vor und kann immer wieder mit dem tatsächlichen Verhalten und nachfolgenden Plänen verglichen werden. Jeder Plan wird mit dem vorhergehenden Plan verglichen und muss sich Schritt für Schritt qualitativ verbessern. Mit einem im Trainingsraum besprochenen Rückkehrplan geht der Schüler zurück in den Unterricht des Lehrers, der ihn geschickt hatte, ohne erneut zu stören. Der Lehrer bespricht, sobald er Zeit findet, diesen Plan und es wird eine Vereinbarung auf der Grundlage des Plans getroffen. Stört der/die Schüler/in auch in der Schulstation, wird er/sie nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt – vor der weiteren Beschulung muss ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung stattfinden. Häufig kommt es vor, dass Schüler für einen längeren Zeitraum Gäste in der Schulstation sind. Dafür gibt es drei Hauptgründe:

  • Schüler, die trotz mehrfacher Beratungsgespräche in der Schulstation ihre vertraglich festgelegten Vorhaben im Klassen- bzw. Pausenrahmen nicht in die Tat umsetzen konnten bzw. wollten
  • Schüler, die über längere Zeiträume den Unterricht geschwänzt haben
  • Schüler (vornehmlich älterer Jahrgänge), die aufgrund massiver Regelverletzungen von anderen Schulen verwiesen worden sind und neu zu uns kommen

 

Diese Schüler haben zunächst eine Qualifikationsphase zum (Wieder-) Erwerb der Unterrichts- und Hofpausen-Eintrittskarte in der Schulstation zu absolvieren. Hier wird die individuelle zentrale Verhaltensproblematik eingehend besprochen und in 3-4 zentralen Regeln schriftlich fixiert. Am Ende jedes Unterrichtsmorgens wird die Einhaltung des Regelkataloges reflektiert und mit Plus- bzw. Minuszeichen bewertet.

Erst wenn der Schüler über einen längeren Zeitraum eine durchweg positive Rückmeldebilanz vorweist, kann die Rückkehr in die Klasse avisiert werden. Gemeinsam mit dem/der Klassenlehrer/in wird der – evtl. schrittweise – Plan abgesprochen.

 

In der Wiedereingliederungsphase hat der Schüler den Auftrag, seinen Regelkatalog täglich mit der Klassenleitung zu besprechen und zu bewerten. Wird dabei eine bestimmte Anzahl von Negativbewertungen überschritten (2 pro Tag bzw. 6 pro Woche), verfällt die Unterrichts-Eintrittskarte und der Schüler muss sich in der Schulstation erneut qualifizieren.